Stand: 9.5.2003
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Der am 24. Januar 1954 gegründete Verein "Schachfreunde 1954 Conweiler e.V." hat seinen Sitz in Straubenhardt und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Die Schachfreunde 1954 Conweiler e.V., im folgenden Verein genannt, dienen der Pflege des Schachspiels und damit der Förderung der Volksbildung. Er verfolgt keinen anderen als die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Mitglieder dürfen am Vermögen oder an den laufenden Erträgen nicht beteiligt sein.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Mitgliedschaft endet:
Organe des Vereines sind:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und außergerichtlich.
Im Innenverhältnis darf der 2. Vorsitzende von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen.
Der Schriftführer erledigt alle schriftlichen Arbeiten und führt Protokolle über Versammlungen und Vorstandssitzungen sowie über besondere Anlässe.
Der Kassenwart regelt die anfallenden finanziellen Angelegenheiten. Bei größeren Ausgaben, wie: Anschaffung von Spielmaterial oder sonstige Zuwendungen, ist bei den Vorstandssitzungen zu entscheiden.
Der Sportwart organisiert und leitet sämtliche Turniere. Darüber hinaus fördert er die Teilnahme an externen Schachveranstaltungen.
Der Jugendwart ist für die Nachwuchsarbeit zuständig, besonders aber auch für die Durchführung von Anfängerkursen.
Der Pressewart ist für die Pressearbeit zuständig.
Die Beisitzer haben die Aufgabe, wenn notwendig, die übrigen Vorstandsmitglieder bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Der Vorstand ist bei seinen Sitzungen beschlußfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen ist bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden ausschlaggebend.
Jedes Jahr ist vom Vorstand eine Hauptversammlung einzuberufen, zu welcher die Mitglieder mindestens zehn Tage vorher durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt zu informieren sind.
Die Tagesordnung muß beinhalten:
Anträge auf Satzungsänderungen sind spätestens 3 Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Sonstige Anträge müssen die Mitglieder nicht schon vor der Hauptversammlung einreichen.
Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre und faßt Beschlüsse, die für den Verein notwendig und von Bedeutung sind. Des weiteren ist von der Versammlung der Zeugwart zu bestimmen.
Der Vorstand bleibt auch über die Dauer von 2 Jahren hinaus bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn 25 % der Mitglieder - unter Angabe des Grundes - den Antrag stellen.
Der Verein kann von der Mitgliederversammlung mit einer 4/5 Mehrheit aufgelöst werden, jedoch müssen 75 % der Mitglieder anwesend sein. Nach Auflösung des Vereines und nach Erledigung aller Verbindlichkeiten fällt das Vermögen an die Gemeinde Straubenhardt, die es zu gemeinnützigen Zwecken im Teilort Conweiler zu verwenden hat.
Satzungsänderungen können nur durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 erfolgen.
Die Satzung vom 2. Mai 1980 wurde durch die Hauptversammlung am 9. Mai 2003 mit 2/3 Mehrheitsbeschluß geändert. Am 9. Mai 2003 ist die geänderte Satzung in Kraft getreten.